Von Helsinki nach Göteborg

Evaluierung der Umweltintegration in der Europäischen Union im Rahmen der Studie "Von Helsinki nach Göteborg"

im Auftrag des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft


Hier finden Sie die Zusammenfassungen der einzelnen Teile der Studie:

 


"Von Helsinki nach Göteborg" - Mantelstudie

Seit der Reform des europäischen Vertrags von Amsterdam bemüht sich die Europäische Union, Umwelt-belange in andere Politikfelder zu integrieren. Die EU möchte damit - wie der Amsterdamer Vertrag vor-sieht - soziale, ökonomische und ökologische Ziele der Gemeinschaft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ausgleichen.
Die Studie "Von Wien nach Helsinki" des Wuppertal Instituts formulierte im Anschluß an die österreichi-sche Präsidentschaft (1998) umweltpolitische Anforderungen an den Umweltintegrationsprozeß im Hin-blick auf die finnische Ratspräsidentschaft (1999). Seit dem hat die Umweltintegration mit der Veröffent-lichung von verschiedenen Integrationsstrategien und -berichten erheblich an Dynamik gewonnen. Daher beauftragte das Österreichische Umweltministerium das Sustainable Europe Research Institute (SERI) mit der Studie "Von Helsinki nach Göteborg". SERI evaluiert den Stand der Umweltintegration am Beispiel von einzelnen Sektoren und beschreibt Handlungsoptionen bis zum Göteborg-Gipfel unter schwedischer Präsidentschaft im Juni 2001.

Die Studie "Von Helsinki nach Göteborg" besteht aus vier Dossiers: einer allgemeinen Studie über den Integrationsprozeß und darauf aufbauend drei Evaluierungen von Integrations-Strategien der Fachminis-terräte:

· Binnenmarkt;
· Verkehr und
· Energie.

Zunächst wird in der Mantelstudie in den Integrationsprozeß eingeführt, wobei insbesondere seine ge-setzliche Grundlage und die bestehende Beschlußlage erklärt werden. Danach werden die Kriterien, die den drei Einzelevaluierungen zu Grunde liegen, abgeleitet und ausführlich diskutiert. Die Integration der Fachministerräte wurden auf folgende Bestandteile geprüft:

1. politische Strategie;
2. Indikatoren;
3. Mechanismen für die Erfolgskontrolle;
4. Zeitpläne.

SERI kommt zu dem Schluß, daß Kohärenz und Überprüfbarkeit der einzelnen Strategien vor allem da-durch erreicht werden müssen, daß sich Strategien, Indikatoren und Mechanismen an gemeinsamen In-halten orientieren. Thematische Überschriften sollten die politischen Ziele der Gemeinschaft zusammen-fassen. Die Erreichung dieser Ziele sollte von der Mikroebene (Unternehmen und Haushalte) bis zur Mak-roebene (Mitgliedsstaaten bzw. Gemeinschaft) gemessen, dargestellt und verglichen werden können.

Die verschiedenen Evaluierungen vermitteln einen sehr unterschiedlicher Eindruck. Wie die Kommission bereits in einer eigenen Zwischenevaluierung festgestellt hat, ist der erreichte Fortschritt uneinheitlich.

Insgesamt muß festgestellt werden, daß bisher keiner der untersuchten Ministerräte über erste Schritte zur Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates hinaus gekommen ist.

Es bedürfte einer genaueren Untersuchung der institutionellen und prozeduralen Implementierung der Beschlüsse des Europäischen Rates, um dies im Einzelfall belegen zu können, aber Protokolle verschiede-ner Ratsitzungen und vor allem der Inhalt der in Helsinki vorgelegten Integrationspapiere deuten darauf hin, daß hier eher oberflächlich mit den Beschlüssen der Europäischen Staats- und Regierungschefs um-gegangen wurde.

"Von Helsinki nach Göteborg" bestätigt den Befund der Vorgängerstudie "Von Wien nach Helsinki": Über Inhalte und Ziele einer nachhaltigen Entwicklung, die durch die Integration eingeleitet werden soll, herrscht weiterhin keine klare Vorstellung. Insbesondere mangelt es an einem politischen Diskurs über verbindliche Ziele und Indikatoren. Eine solche Zieldebatte wäre Voraussetzung für eine politische Strate-gie, die zur Zeit noch bei allen Räten unterentwickelt ist. In dieser Situation könnte die Prodi-Gruppe für "Wachstum, Wettbewerbsfähgikeit, Beschäftigung und Nachhaltige Entwicklung" eine wichtige Rolle spielen. Im Kontext der EU-Nachhaltigkeits-Strategie könnten Prodi und die Kommissare Prozesse und Institutionen initiieren, die einen ganzheitlichen politischen Diskurs über ökonomische, soziale und ökolo-gische Inhalte und Ziele der Nachhaltigkeit ermöglichen.

Insgesamt sollte allen beteiligten Institutionen auf europäischer Ebene - aber vor allem auch in den Mit-gliedsstaaten - eine Umsetzung der bereits gefaßten Beschlüsse des Europäischen Rates nahegelegt wer-den. Damit der Umweltintegrationsprozeß nach Göteborg Wirkung entfalten kann, sollten Rat und Kommission klare Vorstellungen zu den Aufforderungen aus den Schlußfolgerungen von Helsinki entwi-ckeln, welche die "sofortige Durchführung" der Strategien vorsehen. SERI schlägt Instrumente für die damit geforderte "regelmäßige Evaluierung, Überprüfung und Beobachtung" vor und erklärt Wege zur Schaffung einer "anwendbare Datengrundlage".

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"Von Helsinki nach Göteborg" - Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt gehört zu den Kernbereichen der Europäischen Union. Inhaltlicher Kern des Europäischen Binnenmarktes ist die in der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 beschlossene Schaffung eines Wirtschaftsraumes "ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital, die sogenannten vier Freiheiten, gewährleistet ist". Diese "vier Freiheiten" werden konkretisiert (und eingeschränkt) in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften - von der Harmonisierung von Rechtsvorschriften über die öffentliche Beschaffung zu Fragend es Welthandels. Darüber hinaus diskutiert der Bericht eine Reihe von Maßnahmen, die eigentlich in den Zuständigkeitsbericht anderer Räte fallen. Die Agenda des Rates für den Binnenmarkt umfaßt daher sehr unterschiedliche Politikbereiche. Dies ist zum einen positiv, weil der Binnenmarkt Rat schon seit jeher eine ganze Reihe von umweltrelevanten Querschnittsaufgaben zu seinen Kompetenzen zählt. Zum anderen könnte die Komplexität der Aufgaben die Entwicklung einer kohärenten Gesamtstrategie für eine Integration von Umweltgesichtspunkten in diesen Politikbereich erschweren. So ergibt sich im Tätigkeitsbereich eines fachlichen Rates schon ein Problem, das bei der Zusammenschau aller relevanten Rats-Aktivitäten ohnehin auftritt: die Integration der Integrationsprozesse.

Der vorliegende Bericht des Binnenmarktrates (Dok. 13622/99) sagt selbst: "Es wäre darauf hinzuweisen, daß dieser Bericht lediglich den Beginn des Integrationsprozesses darstellt". Er stelle erste Schritte dar bei der Entwicklung einer umfassenden Strategie, die mit der Zeit Ziele, Zeitpläne und Indikatoren identifizieren sollte (Zf. 2). Bis auf die Bereiche über Harmonisierung und Standardisierung bleibt der Bericht sehr allgemein. Insgesamt geht der Bericht nicht über die Aufzählung integrationsrelevanter Aufgaben und Tätigkeiten hinaus, ohne dabei selbst den Weg zu weisen, wie eine Integration in diesem Bereich konkret erreicht werden könnte.

In einer einseitig handelsliberalen Sichtweise behindert die Rücksichtnahme auf Aspekte des Umweltschutzes (unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen) die Ausübung der vier Freiheiten. Der ausführliche Bericht des Rates (15 Seiten) verweist dabei darauf, dass Einigkeit darüber bestünde, daß "ein hohes Maß an Umweltschutz und ein freier Waren- und Dienstleistungsverkehr nicht notwendigerweise miteinander im Konflikt stehen müssen" (Zf. 11). Dies impliziert, daß es Probleme geben kann und/oder gegeben hat. Der Bericht beschreibt jedoch keine dieser potentiellen/tatsächlichen Konflikte. Es werden auch keine Kriterien benannt, nach denen im Konfliktfall in Richtung Integration vorzugehen wäre. Ebensowenig werden Synergien herausgearbeitet ("konkrete Anstrengungen <sollten> unternommen werden, Synergien zwischen den beiden Prinzipien zu entwickeln" (Zf 12)), die erkannt und gefördert werden könnten. Dazu wäre ein entsprechend neues Verständnis des Ökologie-Ökonomie-Zusammenhangs nötig (Stichwort: systemische Wettbewerbsfähigkeit), das in dem Bericht nicht erkennbar wird.

Die Binnenmarkt-Politik der Europäischen Union hat interne wie auch externe Aspekte. Ausführlich verweist der Bericht auf die Beziehung zu WTO, Kyoto, die EU-Osterweiterung, die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft sowie die Kooperation mit den Ostseeanrainern. Man gewinnt aber den Eindruck, daß diese Aspekte (unter "Ausgangsgegebenheiten") mehr als Rahmenbedingungen genannt würden denn als Bereiche, in denen die Integration von Umweltgesichtspunkten im Sinne einer umfassenden Nachhaltigkeitsbewertung einbezogen werden muß.

Die (horizontale) Beziehung zu anderen Integrationsprozessen wird lediglich erwähnt. Notwendig sei ein facettenreicher Ansatz, die Anstrengungen in den verschiedenen Sektoren seien zu koordinieren; der Bericht zeigt aber auch nicht ansatzweise auf, wie dies erfolgen könnte. Konkrete Formen einer möglichen Koordination, etwa im Verkehrs- oder Energiebereich werden nicht erwähnt. Nicht fehlen darf hingegen ein Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip. Gerade hier wäre aber ein genaueres Eingehen hilfreich für das Aufspüren von Synergien und die Vermeidung von Konflikten zwischen den Erfordernissen des Umweltschutzes und denen des Binnenmarktes.

An mehreren Stellen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß mögliche Einschränkungen der "vier Freiheiten" (als essentielle Erfordernisse eines funktionierenden Binnenmarktes) gegenüber eventuellen Einschränkungen des Umweltschutzes als gravierender erachtet werden - auch wenn dies so nicht ausdrücklich gesagt wird.

Hinsichtlich der wesentlichen Kriterien für eine Integrations-Politik kann gesagt weden: Zur Abschätzung von Umweltfolgen für wichtige politische Initiativen werden keine konkreten Aussagen gemacht. Entsprechend fehlen auch Aussagen über mögliche Mechanismen, solche Abschätzungen zu institutionalisieren. Die politische Strategie ist unzureichend und Zeitpläne fehlen. Lediglich die Bereiche Indikatoren und Erfolgsbewertung nehmen in der Strategie größeren Raum ein.

Wir schlagen daher vor, in praktisch allen Zuständigkeitsbereichen des Rates Binnenmarkt, Ziele entsprechend der von uns entwickelten "Überschriften" zu formulieren und Maßnahmen im Bereich der Standardisierung, oder der öffentlichen Beschaffung wie auch makroökonomischer Politik-Strategien zur Förderung des Wettbewerbs konsequent daran auszurichten.

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"Von Helsinki nach Göteborg" - Energie

Dem Energiesektor kommt bei der Umgestaltung hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise eine Schlüsselposition zu. So lassen sich viele der dringendsten ökologischen Probleme direkt oder indirekt auf den zu hohen Energieverbrauch u.a. auch in den EU-Staaten zurückführen, allen voran die Klimaproblematik. Die bisherigen Anstrengungen in diesem Bereich, oft technische Lösungen um die Energieerzeugung sauberer und effizienter zu gestalten, sind zumeist durch den steigenden Gesamtenergiebedarf zunichte gemacht worden. Die gängigste Alternative, eine Verteuerung der Energie, stößt bei Verbrauchern und Gewerbetreibenden auf zuneh-menden Widerstand, sofern sie nicht durch weitere Maßnahmen flankiert wird.
Im Zuge der Diskussion um den umweltgerechten Umbau der Energiewirtschaft sind jedoch zahlreiche Ansätze entwickelt worden, die den vermeintlichen Gegensatz zwischen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen überwinden sollen. Ein zentrales Element vieler Strategien ist die Konzentration auf den Energiebedarf: Verbraucher fragen nicht den Strom an sich nach, sondern die Dienstleistungen, die sie damit verbinden - etwa beleuchtete und beheizte Räume. Wird die Aufgabe des Energiesektors in der Erfüllung dieser Bedürfnisse gesehen, und nicht im Bereitstellen von Energie, verlieren die Erhöhung der Energiepreise und Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz ihren wirtschaftlichen Schrecken und sozialen Sprengstoff. Das Ziel solcher Strategien ist die Entkopplung der Energieproduktion - und der damit verbundenen Umweltbelastungen - vom Wirtschaftswachstum: es geht darum, mehr Wohlstand mit weniger Energie und Umweltverbrauch zu erreichen.

Spätestens seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam 1999 hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, die Belange der Umwelt bei der Planung und Durchführung der einzel-nen Sektorpolitiken einzubeziehen. Der Rat Energie gehörte zu den ersten drei Ministerräten, die "umfassende Strategien [zur Integration der Umweltbelange] [...] einschließlich eines Zeit-plans für weitere Maßnahmen und eines Systems von Indikatoren" entwickeln sollten.

Die Strategie, die der Rat Energie daraufhin dem Europäischen Rat in Helsinki vorlegte (Dok. 13773/99), zeigt jedoch kaum Ansätze, die über Business as usual hinausgehen. Sie stellt viel-mehr eine Zusammenfassung laufender Maßnahmen dar, die mit der Bekräftigung verbunden werden, diese fortsetzen zu wollen. Dies wird begründet mit der Feststellung, dass soziale und ökologische Aspekte auch bisher schon mit den bestehenden Zielen der Energiepolitik - Versor-gungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Schutz der Umwelt - verbunden seien.

Die ökologischen Leitbilder und Überschriften der Energiepolitik selbst werden unzureichend präzisiert.

Für den ökologischen Bereich wird der "Schutz der Umwelt" als Leitbild angeführt. Dies wird konkretisiert durch die beiden Ziele der Steigerung der Energieeffizienz und der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger. An konkreten Zielsetzungen für den ökologischen Bereich werden jedoch lediglich solche genannt, die sich aus bereits beschlossenen Programmen erge-ben, sowie aus der Reduktionsverpflichtung des Kioto-Protokolls.

Die Unbestimmtheit der Ziele schlägt sich auch in der Auswahl der vorgeschlagenen Indikatoren nieder: soziale Indikatoren fehlen gänzlich, die ökologischen Indikatoren beschränken sich auf die Emission von Treibhausgasen sowie von Schwefeldioxid und NOx.

Da die ökologischen Ziele nur unzureichend präzisiert werden, fehlt auch die Abschätzung von möglichen Synergien und Zielkonflikten. So fehlen etwa Abschätzungen zu den ökologischen Folgen der Errichtung des Energiebinnenmarkts (und der damit verbundenen Preissenkungen).

Ebenfalls unbestimmt bleiben Ansätze zur horizontalen und vertikalen Integration der Strategie. So verweist der Rat auf den Beitrag anderer Räte, wie Verkehr, Industrie und Landwirtschaft, zur Integration der Umweltbelange, ohne dabei auf Maßnahmen zur Abstimmung der jeweili-gen Politiken einzugehen.

Explizit wird dagegen die vertikale Integration erwähnt: die vorgeschlagenen Ansätze reichen von der Koordination der Aktivitäten auf nationaler Ebene über Projekte der regionalen Zu-sammenarbeit bis hin zu Ansätzen auf der Ebene einzelner Unternehmen und Verbände sowie der Rolle der Verbraucher. Leider beschränkt sich auch hier die Strategie auf allgemeine Feststel-lungen, konkrete Maßnahmen hingegen fehlen. Die Anregung der Kommission an den Rat, "die Mitgliedsstaaten aufzufordern, ihre Strategien zur Integration [...] zu konzipieren" (KOM 98 (571)), findet sich im Bericht nur stark abgeschwächt wieder in der Feststellung, dass Hand-lungen des Rates die Handlungen auf der Ebene der Mitgliedsstaaten ergänzen sollten. Dies ist umso bedauerlicher, da die Energiepolitik weitgehend durch die Mitgliedsstaaten bestimmt wird. Eine wesentliche Einflussmöglichkeit des Rates besteht daher darin, Initiativen in den Mitgliedsstaaten anzuregen und den Erfahrungsaustausch darüber zu fördern.

Bei der Wahl der Instrumente beschränkt sich der Rat im Wesentlichen auf die etablierten Pro-gramme zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Zur Vertiefung der Strategie werden lediglich mögliche Ansätze genannt (etwa die "Entwicklung nachhaltiger Konsummuster"), die jedoch nicht näher beschrieben werden.

Zur Überprüfung der erreichten Fortschritte sieht die Strategie des Energierates eine Evaluation in Zweijahresintervallen vor. Hierbei soll der Rat auf der Grundlage von Berichten der Kommis-sion gegebenenfalls Modifikationen an der bestehenden Strategie vornehmen.

Ein "Zeitplan für weitere Maßnahmen" innerhalb der Strategie, wie er vom Europäischen Rat in Wien eingefordert wurde, ist nicht ersichtlich. Stattdessen beschränkt sich der Bericht auf die Feststellung, dass die laufenden Aktivitäten gemäß des Zeitplans für die jeweiligen Programme und Richtlinien fortgeführt werden. Zudem enthält die Strategie konkrete Maßnahmen lediglich für den Zeitraum bis 2002. Dieser Zeitraum ist damit erheblich zu kurz um zu durchgreifenden Maßnahmen zu gelangen. Gerade im kapitalintensiven Energiesektor muss eine zukunftsorientierte Strategie einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten zugrunde legen. Eine solche langfris-tige Perspektive fehlt jedoch in der vorliegenden Strategie. Es ist offensichtlich (und wird auch vom Rat vorgesehen), dass für die Zeit nach 2002 eine Fortschreibung der Strategie nötig ist.
In diesem Punkt, wie auch in anderen Punkten, bleibt der Bericht weit hinter dem Strategiepa-pier der Kommission "Förderung der Einbeziehung von Umweltaspekten in die Energiepolitik der Gemeinschaft" (KOM 98 (571)) zurück, sowohl was die Tragweite des Ansatzes, als auch was die Konkretisierung der Maßnahmen angeht. Obwohl der Bericht die Mitteilung der Kom-mission als nützliche Grundlage einer Integrationsstrategie bezeichnet, teilt man offensichtlich nicht die Ansicht der Kommission, dass eine Einbeziehung der Umweltbelange "nicht ohne eine Neuausrichtung der Energiepolitik" zu erreichen sei, und daher ""Business as usual" ... keine Alternative mehr [sei]."


Zusammenfassung und Empfehlungen

Der Aufforderung des Europäischen Rates in Wien, eine "umfassende Strategie ... einschließlich eines Zeitplans für weitere Maßnahmen und eines Systems von Indikatoren" zu entwickeln, kommt der Rat somit nur unzureichend nach. In erster Linie fehlt es an Klarheit über die Zielset-zungen einer nachhaltigen Energiepolitik. Dadurch stehen die einzelnen Maßnahmen weitge-hend unverbunden nebeneinander, da sie nicht auf ein umfassendes Ziel bezogen werden.

Bei der Vertiefung und Fortentwicklung der Strategie wird es daher zunächst darum gehen müssen, Klarheit in die ökologischen und sozialen Zielsetzungen zu bringen und daraus quanti-fizierte Ziele und entsprechende Instrumente abzuleiten.

Ein besonderer Schwerpunkt sollte hierbei auf absolute Reduktionsziele und damit verbundene Maßnahmen gelegt werden , in Ergänzung zu den bisherigen Instrumenten und Programmen, die sich lediglich auf eine erhöhte Effizienz der Energieerzeugung und -verwendung beziehen. Diese absoluten Reduktionsziele sollten zudem mit wenigen, aussagekräftigen Indikatoren ver-bunden sein; ein Beispiel hierfür stellt der Satz von sechs headline-Indikatoren dar, der in der Studie "Von Wien nach Helsinki" empfohlen wird (GÖRLACH ET AL. 1999).

Wie die Kommission feststellt, ist das kapitalintensive Energiesystem "Teil der wirtschaftlichen Infrastruktur und [kann] nur mit der Zeit verändert werden." Umso wichtiger wird daher ein detaillierterer Zeitplan sein, der zudem einen erheblich längeren Zeitraum abdecken sollte als die bisherigen drei Jahre.

Da einige dieser Standpunkte auch von der Kommission vertreten werden, steht zu erwarten, dass diese einen deutlichen Niederschlag in der Revision der Strategie finden werden, die die Kommission dem Rat auf dessen Ersuchen hin im Herbst dieses Jahres vorlegen wird.

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"Von Helsinki nach Göteborg" - Verkehr

Das derzeitige Verkehrswachstum ist aufgrund des nach wie vor signifikantenengen Zusammenhangs zwischen Verkehrsaufkommen und Umweltbelastung nicht nachhaltig. Da auch zukünftig nicht mit einer Entkopplung von Verkehrsaufkommen und Umweltbelastung gerechnet werden kann (insbesondere CO2-Emissionen), besteht die große Herausforderung für eine nachhaltige Verkehrspolitik ist diein der Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Verkehrswachstum. Diese letztgenannte Entkopplung wird von derVerkehrs- Verkehrs-Integrationsstratgie als Ziel einer nachhaltigen Verkehrspolitik anerkannt. Das ist zunächst zu begrüßen.

Dennoch mangelt es der in Helsinki vorgelegten Verkehrs-Integrationsstrategie an wesentlichen Elementen, die eine Strategie ausmachen.

So ist das genannte Entkopplungsziel im problemanalytischen und instrumentellen Teil der Integrationsstrategie nur zaghaft reflektiert. Dies ist durchaus verständlich, denn es bedeutet eine Kehrtwendung gegenüber dem bisherigen auf Wachstum ausgerichteten Verständnis von Verkehrs(wirtschafts)politik.

Eine genauere Problemanalyse läßt zwei Aspekte hinsichtlich des Verhältnisses Wirtschaftswachstum-Verkehr-Umwelt erkennen:

1. Der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Verkehrswachstum ist quasi eins zu eins, d.h. wenn die Wirtschaft um 2 % wächst gilt dies bislang auch für den Verkehr (Europäische Kommission 2000, siehe auch Tabelle in Abschnitt 0). Dieser Zusammenhang wurde bislang verkehrspolitisch vernachlässigt.

2. Das Verkehrswachstum und diedie Umweltbelastung zu entkoppeln war hingegen nahezu alleiniger Schwerpunkt der bisherigen umweltbezogenen Verkehrspolitik (oder verkehrsbezogenen Umweltpolitik). Diese überwiegend auf technischen Maßnahmen beruhende Strategie (Öko-Effizienz) hatte allerdings nur begrenzten Erfolg. Erfolgreich war sie lediglich im Bereich des Versauerungsproblems, d.h. SO2- und NOx-Emissionen konnten absolut abgekoppelt werden. Die übrigen verkehrsrelevanten Umweltprobleme (Treibhauseffekt, Energie- und Flächenverbrauch) sind nach wie vor nahezu eins zu eins an das Verkehrswachstum gekoppelt.

Die in der Strategie aufgelisteten Maßnahmen - die im übrigen überwiegend eine Fortschreibung der bisherigen Politik darstellen und im allgemeinen wenig konkret sind - lassen eine diesen beiden Zielen entsprechende Verteilung der Prioritäten leider nicht erkennen. Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, daß der weitaus geringere Teil der aufgelisteten Maßnahmen auf das erste Problem - die Reduzierung des Verkehrswachstums - ausgerichtet ist. Letztendlich sollten Anstrengungen und Ressourcen auf beide Problembereiche zumindest gleich verteilt sein.

Darüber hinaus ist unklar, wie effektiv die vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich der Zielerreichung sind. Weiters ist von der Annahme auszugehen, daß die hier vorgeschlagenen Maßnahmen in ihrer Wirkung durch andere Politiken stark beeinträchtigt werden (fehlende Konsistenz). Erwähnt sei der weiter steigende Zubau von Verkehrsinfrastruktur mit seinen das Verkehrswachstum verstärkenden Wirkungen (vgl. Hinterberger et al. 2000).

Die Integrationsstrategie enthält weder quantitative Ziele noch Zeitpläne für die Zielerreichung. Dies gilt sowohl für das nicht-nachhaltige Verkehrswachstum, wie auch für die Reduzierung der verkehrs-induzierten Umweltprobleme. Hier sind zumindest für die wichtigsten Umweltbelastungen (Überschriften) in Zukunft sektorale Teil-Ziele in Koordination mit den anderen Sektoren festzulegen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden ,daß die Verkehrs-Integrationsstrategie zukünftig weitererr Konkretisierungen möglicher Maßnahmen sowie einesn Umsetzungsplanseines Umsetzungsplans mit Ziel- und zeitlichen Vorgaben und eindeutigen Zuständigkeiten bedarf.

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